Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 19 U 92/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,50315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Aufhebungs-/Anerkennungs-/Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Aufhebung; - Präklusion Aufhebungs-/Versagungsgr
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 19 U 92/96
Wenn der BGH dort unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 08.06.1993 (NJW 1993 Seite 2229 ff) ausführt, dass der Richter den Prozessbeteiligten gegenüber zur Anzeige von Umständen, die seine Befangenheit gemäß § 48 ZPO rechtfertigen könnten, verpflichtet sei, so muss dies auch für den Schiedsrichter gelten. - BGH, 27.02.1957 - V ZR 134/55
Ablehnung eines Schiedsrichters
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 19 U 92/96
Demgemäss muss das Ablehnungsgesuch gegen den Schiedsrichter spätestens vor der den Abschluss des Schiedsverfahrens bildenden Niederlegung des Schiedsspruchs angebracht werden (BGHZ 24 Seite 1 f, 8). - OLG Karlsruhe, 10.03.1969 - 3 W 109/68
Auszug aus OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 19 U 92/96
Da niemand vor einem Richter stehen soll, dem es an der gebotenen Neutralität fehlt (Bundesverfassungsgericht NJW 1969 Seite 1123; 1993 Seite 2229), war das Schiedsverfahren unzulässig, die Vollstreckbarerklärung des Teilschiedsspruchs war abzulehnen und gleichzeitig dieser Teilschiedsspruch gemäß § 1042 Abs. 2 ZPO aufzuheben.